Vertragsbedingungen für die Anmietung von Omnibussen

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Vertragsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des Vertrages, der im Falle der Anmietung von Omnibussen zwischen uns, der Firma Schörnig Reisen, Einzelfirma: Inhaber Klaus Schörnig, Burgundische Straße 32, 30455 Hannover, nachfolgend "SR" abgekürzt, und dem Auftraggeber, nachfolgend "AG" abgekürzt, zu Stande kommt. Bitte lesen Sie diese Vertragsbedingungen vor der Auftragserteilung sorgfältig durch. Wir empfehlen die Mitführung dieser Vertragsbedingungen während der Fahrt, die Unterrichtung Ihrer Reiseleiter und sonstigen Beauftragten sowie Ihrer Fahrgäste über den Inhalt dieser Vertragsbedingungen, damit diese sich jederzeit über die Ihre Rechte und Pflichten als AG und deren Auswirkungen für das Verhalten der Reiseleiter, Beauftragten und Fahrgäste selbst orientieren können.


1. Rechtsgrundlagen, Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen

1.1. Auf die gesamten Rechts- und Vertragsbeziehungen zwischen SR und dem AG finden in erster Linie die im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen (insbesondere zu Preisen und Leistungen), soweit wirksam vereinbart diese Vertragsbedingungen und hilfsweise die Vorschriften des Mietrechts über die Anmietung beweglicher Sachen (§§ 535 BGB) Anwendung.
1.2. Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für Verträge mit natürlichen Personen und Gruppen natürlicher Personen, soweit der Vertrag weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher im Sinne von § 13 BGB). Diese Vertragsbedingungen gelten auch für Verträge mit AG soweit diese den Vertrag in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließen (Unternehmer i.S. von § 14 BGB).
1.3. Einzelne nachfolgende Vertragsbestimmungen gelten ausschließlich für Unternehmer. Sie sind entsprechend gekennzeichnet.
1.4. Ausschließlich bei Unternehmern als AG gilt:

a) Diese Vertragsbedingungen gelten auch für alle künftigen Aufträge des AG an SR und zwar auch dann, wenn diese Vertragsbedingungen nicht ausdrücklich vereinbart, in Bezug genommen oder für anwendbar erklärt worden sind.

b) Allgemeine Geschäftsbedingungen des AG haben für das Vertragsverhältnis mit SR keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn sie vom AG für anwendbar erklärt wurden und auch dann nicht, wenn SR diesen Bedingungen nicht widerspricht.

1.5. Auf das Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem AG und SR anwendbare zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Gewerberechts und des Personenbeförderungsrechts, sowie anwendbarer Vorschriften aus Verordnung an der Europäischen Union bleiben durch diese Vertragsbestimmungen unberührt.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der AG kann sein Interesse an der Anmietung eines Busses mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail, per Telefax und – soweit SR dies auf ihrer Internetseite vorsieht – online mit einem entsprechenden Anfrageformular, übermitteln.
2.2. SR unterrichtet den AG auf der Grundlage der übermittelten Angaben über die zur Verfügung stehenden Fahrzeuge, die Preise, Leistungen und sonstigen Konditionen. Diese Unterrichtung stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot der SR an den AG dar. Gleichzeitig unterrichtet SR den AG über die Form einer eventuellen Auftragserteilung.
2.3. Mit der Auftragserteilung bietet der AG SR den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Soweit in der Unterrichtung der SR über die Vertragskonditionen keine bestimmte Form ausdrücklich vorgegeben ist, kann die Auftragserteilung mündlich, schriftlich, telefonisch, per E-Mail, per Telefax oder – soweit von der SR so vorgesehen – online erfolgen.
2.4. An das mit der Auftragserteilung erfolgende Vertragsangebot ist der AG, soweit keine andere Frist ausdrücklich vereinbart ist, 7 Werktage gebunden.
2.5. Grundlage des Vertragsangebots des AG an SR sind die Angaben zum Fahrzeug, zu Preisen und Leistungen in der Unterrichtung über die Vertragskonditionen nach Ziffer 2.2 sowie diese Vertragsbedingungen.
2.6. Der Vertrag kommt für SR und den AG rechtsverbindlich mit Zugang der Auftragsbestätigung der SR beim AG zu Stande.
2.7. Bei Gruppen, Behörden, Vereinen, Institutionen und Firmen ist Auftraggeber und Vertragspartner der SR ausschließlich die jeweilige Gruppe, Behörde usw., bzw. der jeweilige Rechtsträger) soweit nicht der Auftrag ausdrücklich für eine andere natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit als AG erfolgt oder sich aus den Umständen ergibt, dass er in dessen Namen erfolgen soll.
2.8. Die Person, welche für eine Gruppe, Behörde, einen Verein, eine Institution oder eine Firma den Auftrag erteilt, hat für die Verpflichtungen des AG, für den sie handelt, wie für eine eigene Verpflichtungen einzustehen, soweit sie diese besondere Einstandspflicht durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat oder nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 179 BGB) als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hat.

3. Leistungen und Umfang der Vertragspflichten der SR, termingebundene Transporte, Sitzplatzzuweisungen

3.1. Die Leistungspflicht der SR besteht in der mietweisen Überlassung des Fahrzeugs einschließlich des/der Fahrer(s) nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen. SR schuldet demnach nicht den Transport selbst Sinne eines werkvertraglichen Erfolges.
3.2. Der Anlass und/oder der Zweck der Anmietung des Busses durch den AG ist ohne diesbezügliche ausdrückliche Vereinbarung mit SR nicht Vertragsgrundlage. Der Wegfall oder die Änderung von Anlass und Zweck (ganz oder teilweise) der vereinbarten Busbeförderung, insbesondere der Wegfall oder Ausfall von Zielorten, Veranstaltungen, Besuchen oder Ähnlichem begründen daher keinen Anspruch des AG auf einen kostenlosen Vertragsrücktritt, eine Kündigung, eine Preisreduzierung oder sonstige Anpassungen des Vertrages.
3.3. Dient der vertraglich geschuldete Einsatz des Busses der termingebundenen Erreichung von Zielen oder Veranstaltungen, so gilt:

a) SR plant in Abstimmung mit dem AG unter Berücksichtigung der Streckenführung, der Witterung, der Lenkzeiten und notwendiger Pausen den Zeitbedarf und den sich hieraus ergebenden Abfahrtszeitpunkt. Notwendige Zeitreserven werden berücksichtigt.

b) Es obliegt dem AG, insbesondere soweit dieser Unternehmer ist, und insbesondere soweit der AG über entsprechende Erfahrungen mit dem Ziel, der Veranstaltung und/oder der Strecke verfügt, entsprechende Hinweise und Bedenken zur geplanten Streckenführung oder zum Zeitbedarf rechtzeitig gegenüber SR vorzubringen.

c) Soweit SR keine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen verletzt, haftet SR nicht für das rechtzeitige Erreichen des Ziels, bzw. der Veranstaltung. Durch die Verspätung verursachte Kosten des AG oder seiner Fahrgäste gehen zu dessen Lasten.

d) Trifft SR zur Vermeidung von Verspätungen oder als deren Folge nach Anweisung oder in Übereinstimmung mit dem AG, bzw. dessen Beauftragten Maßnahmen (z.B. Kommunikationskosten, Einsatz zusätzlicher Fahrer, Nutzung alternativer Verkehrsmittel), so hat der AG an SR die entsprechenden Aufwendungen zu erstatten.

3.4. Die Leistungspflicht der SR umfasst nicht die Beaufsichtigung der Fahrgäste. Bei der Beförderung von Minderjährigen übernimmt SR insbesondere keine vertragliche oder gesetzliche Aufsichtspflicht.
3.5. Für die Leistungspflicht der SR bei behinderten Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität gilt:

a) Besondere Hilfs- und Betreuungsleistungen sind von der SR nur dann geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

b) SR erbringt jedoch diejenigen Hilfs- und Betreuungsleistungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen in Deutschland oder Bestimmungen der Europäischen Union zwingend vorgeschrieben sind.

c) Den AG trifft die Pflicht, SR bereits vor Vertragsschluss auf die voraussichtliche Zahl hilfsbedürftiger Personen hinzuweisen und genaue Angaben über deren Einschränkungen und Hilfsbedürfnisse zu machen; die Angaben sind rechtzeitig vor Fahrtbeginn zu ergänzen und zu konkretisieren. Macht eine wesentliche Erhöhung der Zahl hilfsbedürftiger Personen gegenüber den Angaben vor Vertragsschluss den Einsatz eines anderen Busses, zusätzlicher Fahrer oder sonstige besondere Maßnahmen erforderlich, so hat der AG hierfür ein besonderes Entgelt über das vereinbarte Entgelt hinaus zu bezahlen.

d) SR trifft keine Verpflichtung zur Beaufsichtigung von Sachen, die der AG oder seine Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklassen; ebenso trifft SR keine Verpflichtung zur Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen.

3.6. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde, gilt für Informationen und Bestimmungen im Zusammenhang mit der Fahrt, vor allem bei Fahrten ins Ausland:

a) SR ist nicht verpflichtet, dem AG oder seinen Fahrgästen Hinweise zu Visa-, Einreise-, Devisen- und Zollbestimmungen zu erteilen. Der AG ist selbst für die Beachtung dieser Bestimmungen, deren Einhaltung sowie die Beschaffung notwendiger Dokumente, Genehmigungen und Unterlagen verantwortlich. Er ist verpflichtet, seine Fahrgäste entsprechend zur Einhaltung der Bestimmungen und zur Mitführung entsprechender Unterlagen, Ausweispapiere und Dokumente anzuhalten.

b) SR schuldet dem AG keine Hinweise zu rechtlichen Konsequenzen, welche sich aus der Anmietung des Busses, dem Anlass, dem Ziel, dem Zweck und der Durchführung der Fahrt ergeben. Insbesondere obliegt es ausschließlich dem AG zu überprüfen ob er mit der Erteilung des Auftrages an SR und/oder der Durchführung der Fahrt in die Rechtsstellung eines Pauschalreiseveranstalters gelangt oder bezüglich der Fahrt in sonstiger Weise eigene vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen des AG seinerseits gegenüber seinen Fahrgästen begründet werden. Zur Einhaltung entsprechender Vorschriften ist der AG ausschließlich selbst verpflichtet.

c) SR ist ohne ausdrückliche Vereinbarung mit dem AG nicht verpflichtet, über die ihr nach den gesetzlichen Bestimmungen obliegenden Versicherungen hinaus, Versicherungen zu Gunsten des AG oder seiner Fahrgäste abzuschließen oder auf solche Versicherungen hinzuweisen. Dies gilt insbesondere für Reiserücktrittskostenversicherungen, Reiseabbruchversicherungen oder Versicherungen für Deckung der Kosten einer Rückführung bei Unfall oder Krankheit.

3.7. Im Rahmen geltender gesetzlicher Bestimmungen (insbesondere der Beachtung von Vorschriften durch SR betreffend Bustransporte von behinderten Personen oder Personen mit eingeschränkter Mobilität) liegen die Zuweisung bestimmter Sitzplätze im Bus sowie diesbezügliche vertragliche Vereinbarungen mit den Fahrgästen ausschließlich im Ermessen und im Zuständigkeitsbereich des AG.
3.8. SR, deren Fahrer oder sonstige Beauftragte trifft ohne ausdrückliche diesbezügliche vertragliche Vereinbarung keine Verpflichtung, bestimmte Sitzplatzzuweisungen zu organisieren, umzusetzen und sicherzustellen; insbesondere besteht diesbezüglich keine Verpflichtung zur Information oder zur Anweisung gegenüber den Fahr - gästen.
3.9. SR, deren Fahrer oder sonstige Beauftragte sind jedoch berechtigt, Sitzplatzzuweisungen des AG oder seiner Fahrer oder Beauftragten zu ändern, insbesondere Fahrgästen verbindlich andere als die vorgesehenen oder mit dem AG vereinbarten Sitzplätze zuzuweisen, falls dies aufgrund der Erfüllung gesetzlicher Pflichten (insbesondere gegenüber behinderten Fahrgästen oder Fahrgästen mit eingeschränkter Mobilität) oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dies gilt auch, soweit sich eine solche Sitzplatzzuweisung als eine Maßnahme darstellt, die aus den in 10.5 a) bis f) genannten Gründen an Stelle eines Ausschlusses.

4. Leistungsänderungen, Änderungen bezüglich des eingesetzten Fahrzeugs

4.1. Änderungen wesentlicher vertraglicher Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, insbesondere eine Änderung des vorgesehenen Fahrzeugtyps, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von der SR nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Vertrags-, insbesondere den Beförderungszweck des AG nicht beeinträchtigen.
4.2. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3. SR ist verpflichtet, den AG über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
4.4. Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen vertraglichen Leistung ist der AG berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Der AG hat diese Recht unverzüglich nach der Erklärung der SR über die erhebliche Änderung der vertraglichen dieser gegenüber geltend zu machen.
4.5. Wird aufgrund eines einseitigen Änderungswunsches des AG, für dessen Berücksichtigung kein vertraglicher oder gesetzlicher Anspruch des AG besteht, aufgrund entsprechender Vereinbarungen im Vertrag oder nach Vertragsabschluss eine Reduzierung der Sitzplatzkapazität, der Streckenführung, der Streckenlänge, der Vertragsdauer oder sonstiger wesentlicher vertraglicher Leistungen vorgenommen, so ist SR berechtigt, ein anderes als das vertraglich vorgesehene Fahrzeug, gegebenenfalls an Stelle eines Fahrzeugs maximal zwei andere oder kleinere Fahrzeuge, einzusetzen. Diese Fahrzeuge dürfen nach Art und Ausstattung qualitativ vom vertraglich vereinbarten Fahrzeug abweichen. Eventuelle Minderungsansprüche des AG im Falle eines solchen ersatzweisen Einsatzes bleiben unberührt.
4.6. Die Regelung in Ziff. 4.5 gilt entsprechend, wenn der Einsatz eines vertraglich vorgesehenen Fahrzeugs durch Umstände unmöglich geworden ist, die außerhalb des Risiko- und Herrschaftsbereichs der SR liegen. Hierzu zählen insbesondere der Ausfall durch höhere Gewalt (Witterungsschäden, Diebstahl, Vandalismus) sowie Schäden durch Kfz-Unfälle, welche nicht von der SR oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen zu vertreten sind.
4.7. Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach 4.5 und 4.6 ist SR ohne Zustimmung des AG auch berechtigt, die vertraglichen Leistungen durch einen Dritten, insbesondere einen Subunternehmer erbringen zu lassen.

5. Preise, Zahlung

5.1. Es gilt der bei Vertragsabschluss vereinbarte Mietpreis, soweit nichts anderes vereinbart ist oder soweit nicht die Voraussetzungen einer Preiserhöhung gemäß Ziffer 6. diese Vertragsbedingungen gegeben sind.
5.2. Mit dem vereinbarten Mietpreis abgegolten, sind nur diejenigen Zusatz- und Nebenkosten, welche ausdrücklich vereinbart sind. Alle sonstigen Zusatz- und Nebenkosten, insbesondere Straßen- und Parkgebühren, Mautgebühren, Übernachtungs- und Verpflegungskosten kosten für den/die Fahrer, sind im Mietpreis nicht enthalten und gesondert zu vergüten, soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
5.3. Mehrkosten, die aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen anfallen, werden zusätzlich berechnet.
5.4. Die Geltendmachung von Kosten, die SR aufgrund von Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen, bleibt unberührt.
5.5. Rechnungen sind nach Erhalt ohne Abzug zahlungsfällig. Andere Zahlungsarten als in bar oder durch Banküberweisung sind nur möglich, wenn dies zuvor ausdrücklich vereinbart wurde. Zahlungen in Fremdwährungen sind ausdrücklich ausge schlossen.
5.6. Überweisungen, vor allem aus dem Ausland, haben kosten- und spesenfrei zu erfolgen.
5.7. Für die Rechtzeitigkeit von Zahlungen kommt es auf die Gutschrift auf dem Konto der SR an.
5.8. Sind Vorauszahlungen vereinbart, so gilt, dass SR, soweit sie zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des AG besteht, nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt ist, vom Vertrag zurückzutreten und den AG mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 7. dieser Bedingungen zu belasten.

6. Preiserhöhung

6.1. SR ist berechtigt, eine Preiserhöhung bis zu 10% des vertraglich vereinbarten Preises unter folgenden Voraussetzungen zu verlangen:

a) Die Preiserhöhung ist nur zulässig bei einer Erhöhung von Kraftstoffkosten, Personalkosten sowie Steuern und Abgaben, wenn sich diese Erhöhung auf den vereinbarten Mietpreis auswirkt.

b) Eine Erhöhung des Mietpreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Beginn der Beför-derungsleistung mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für SR nicht vorhersehbar waren.

c) SR hat den AG unverzüglich nach Bekanntwerden des Erhöhungsgrundes zu unterrichten, die Erhöhung gelten zu machen und den Erhöhungsgrund nachzuweisen.

d) Im Falle einer zulässigen Erhöhung, die 3% des vereinbarten Grundmietpreises übersteigt, kann der AG ohne Zahlungsverpflichtung gegenüber SR vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf keiner Form und ist SR gegenüber unverzüglich nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu erklären.

6.2. Andere Preiserhöhungen, auch solche ohne das Vorliegen der Voraussetzungen nach Ziff. 6.1 sind zulässig, wenn dies zwischen SR und dem AG im Einzelfall vereinbart wurde.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Auftraggeber

7.1. Die nachfolgenden Vorschriften gelten nur dann und soweit zwischen SR und dem AG im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Rücktrittsrechte kraft Handelsbrauch werden ausdrücklich ausgeschlossen.
7.2. Ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung ist der AG nicht berechtigt, einseitig eine Reduzierung der Sitzplatzkapazität, der Einsatzzeit, der Vertragsdauer, der Streckenführung, der Streckenlänge, des vertraglich vorgesehenen Fahrzeugtyps oder sonstiger wesentlicher vertraglicher Leistungen zu verlangen. Stimmt SR solchen Änderungen zu, stehen ihr die Rechte nach 4.5 dieser Vertragsbedingungen zu. Ein Anspruch auf Reduzierung des vereinbarten Mietpreises besteht in diesem Fall nicht oder nur nach Maßgabe der Bestimmungen in 4.5.
7.3. Der AG kann jederzeit vor Vertragsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Vertragspartner die Kaufleute oder juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sind, haben einen Rücktritt schriftlich unter Ausschluss der elektronischen Textform zu erklären. Anderen AG wird dringend empfohlen, den Rücktritt schriftlich und nicht in elektronischer Textform zu erklären.
7.4. Im Falle eines Rücktritts hat sich SR im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes und ohne eine Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen zu bemühen, den vertraglich vereinbarten Bus, bzw. die vertraglich vereinbarten Beförderungskapazitäten anderweitig zu verwenden.
7.5. Ist eine anderweitige Verwendung des Busses, bzw. der vertraglich vereinbarten Beförderungskapazitäten nicht möglich, so bleibt der Anspruch der SR auf Bezahlung des vollen Mietpreises bestehen.
7.6. SR hat sich jedoch auf den Vergütungsanspruch neben den Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung des Busses, bzw. der vertraglich vereinbarten Beförderungskapazitäten ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
7.7. SR ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, den ihr danach zustehenden Anspruch in der Weise zu pauschalieren, dass dem AG folgende Beträge, berechnet aus dem Gesamtmietpreis und jeweils bezogen auf den vertraglich vereinbarten Tag des Fahrtbeginns in Rechnung gestellt werden:

• bis 30 Tage 10%
• vom 29. bis 22. Tag 30%
• vom 21. bis 15. Tag 40%
• vom 14. bis 7. Tag 50%
• vom 6. Tag bis zum Tag vor Fahrtantritt 60%
• am Tage des Fahrtantritts und bei Nichtinanspruch-
nahme der vertraglichen Leistungen ohne
ausdrückliche Rücktrittserklärung
80%
7.8. Der Anspruch der SR besteht nur dann, wenn SR zum Zeitpunkt des Rücktritts zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen bereit und in der Lage war, die Nichtinanspruchnahme nicht auf einem Umstand beruht, den SR vertreten hat und kein Fall der höheren Gewalt vorliegt. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht ebenfalls nicht, wenn der Rücktritt darauf zurückzuführen ist, dass SR erhebliche und für den AG nicht zumutbare Leistungsänderungen vorgenommen oder angekündigt hat.
7.9. Dem AG bleibt es ausdrücklich vorbehalten, SR nachzuweisen, dass SR kein oder nur ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist als die geltend gemachte Pauschale, insbesondere eine anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen vertraglichen Leistungen seitens SR erfolgt ist oder ohne sachlich rechtfertigenden Grund unterlassen wurde. Im Falle eines solchen Nachweises hat der AG keine oder nur eine entsprechend geringere Entschädigung zu bezahlen.

8. Rücktritt und Kündigung durch SR

8.1. SR kann außer dem in diesen Vertragsbedingungen geregelten Fall eines Zahlungsverzuges des AG vom Vertrag vor Fahrtantritt zurücktreten,

a) wenn der AG trotz entsprechender Abmahnung der SR vertragliche oder gesetzliche Pflichten in erheblicher Weise verletzt oder solche Pflichtverletzungen objektiv zu erwarten sind, insbesondere wenn solche Pflichtverletzungen objektiv geeignet sind, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen durch SR erheblich zu gefährden, zu erschweren oder zu beeinträchtigen.

b) wenn außergewöhnliche Umstände, die SR nicht zu vertreten hat und außerhalb ihrer vertraglichen Herrschafts- und Risikosphäre liegen, die Leistungserbringung unmöglich machen, erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen. In den Fällen nach a) und b) kann der AG nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Auftragserteilung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen. Ein Ersatz für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

8.2. SR kann nach Fahrtantritt den Vertrag kündigen,

a) wenn die Erbringung der Leistung durch höhere Gewalt, oder durch eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B. Krieg oder kriegsähnliche Vorgänge, Feindseligkeiten, Aufstand oder Bürgerkrieg, Verhaftung, Beschlagnahme oder Behinderung durch Staatsorgane oder andere Personen, Straßenblockaden, Quarantänemaßnahmen sowie von ihr nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

b) soweit der AG und/oder seine Beauftragten und/oder seine Fahrgäste erheblich gegen gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen oder gegen Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder in anderer Weise die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglichen Leistungen durch SR erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen und eine Kündigung des Vertrages auch unter Berücksichtigung der Interessen des AG und seiner Fahrgäste an einer Weiterbeförderung gerechtfertigt ist.

8.3. Im Falle einer Kündigung aus den in Ziff. 8.2 a) genannten Gründen ist SR auf Wunsch des AG hin verpflichtet, die Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur mit einem Bus besteht. Die Pflicht zur Rückbeförderung entfällt, wenn und soweit die Rückbeförderung aller oder einzelner Fahrgäste, aufgrund von Umständen die diese zu vertreten haben, für SR unzumutbar ist. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so sind diese vom AG zu tragen.
8.4. Kündigt SR den Vertrag aus den in Ziff. 8.2 genannten Gründen, so steht ihm eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für SR trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

9. Beschränkung der Haftung der SR

9.1. Die Haftung der SR bei vertraglichen Ansprüchen ist auf den 10-fachen Mietpreis beschränkt. Dies gilt nicht,

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der SR oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der SR beruhen.

b) für Ansprüche aus sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SR oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der SR beruhen.

9.2. § 23 PBefG bleibt unberührt. Die Haftung für Sachschäden ist damit ausgeschlossen, soweit der Schaden jeder beförderten Person 1.000,– € übersteigt und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

10. Pflichten und Haftung des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und seiner Fahrgäste, Mängelrügen (Beschwerden)

10.1. Dem AG obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste während der Beförderung.
10.2. Anweisungen des Fahrers oder sonstiger Mitarbeiter der SR ist seitens des AG, seiner Reiseleiter oder sonstiger Beauftragten und seiner Fahrgäste Folge zu leisten,

a) soweit sich diese Anweisungen auf die Durchführung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften im Inland und Ausland, insbesondere auf die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften und Einreisevorschriften beziehen.

b) soweit solche Anweisungen objektiv berechtigt sind, um einen ordnungsgemäßen Fahrtablauf zu ermöglichen oder sicherzustellen.

c) soweit die Anweisungen dazu dienen, unzumutbare Beeinträchtigungen für den Fahrer und/oder die Fahrtgäste zu verhindern oder zu unterbinden.

10.3. Der AG haftet selbst, gegebenenfalls gesamtschuldnerisch mit seinen Fahrgästen, Reiseleitern oder Beauftragten für Sach- oder Vermögensschäden der SR, die durch seine Fahrgäste, Reiseleiter oder Beauftragte verursacht wurden, insbesondere Schäden am Fahrzeug, soweit für die Entstehung des Schadens die Verletzung eigener vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten des AG ursächlich oder mitursächlich geworden ist und der AG nicht nachweist, dass weder er noch seine Fahrgäste, Reiseleiter oder Beauftragte den Schaden nicht zu vertreten haben.
10.4. Gemäß § 21 StVO sind vorgeschriebene Sicherheitsgurte während der Fahrt anzulegen. Sitzplätze dürfen nur kurzzeitig verlassen werden. Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu verschaffen, insbesondere beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes. Der AG hat, insbesondere durch entsprechende ausdrückliche schriftliche oder mündliche Informationen an seine Fahrgäste und durch entsprechende Instruktion seiner Reiseleiter oder sonstigen Beauftragten, die Einhaltung dieser Sicherheitsvorschriften sicherzustellen.
10.5. Fahrgäste, die trotz Ermahnung den sachlich, insbesondere nach den vorliegenden Bestimmungen begründeten, Anweisungen des Fahrers oder sonstigen Beauftragten der SR nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen und aus dem Bus gewiesen werden, wenn durch die Nichtbefolgung der Anweisungen

a) eine Verletzung gesetzlicher Vorschriften im Inland oder im Ausland eintritt oder andauert.

b) Sicherheitsvorschriften verletzt werden.

c) die Sicherheit der Fahrgäste auch ohne eine Verletzung von Sicherheitsvorschriften objektiv gefährdet oder beeinträchtigt wird.

d) eine ordnungsgemäße Durchführung der Fahrt objektiv erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

e) die Fahrgäste erheblich in unzumutbarer Weise beeinträchtigt werden.

f) aus anderen erheblichen Gründen die Weiterbeförderung für SR auch unter Berücksichtigung der Interessen des betroffenen Fahrgastes an der Weiterbeförderung objektiv unzumutbar ist.

10.6. Im Falle eines berechtigten Ausschlusses von der Beförderung besteht ein Anspruch auf Rückbeförderung oder Rückgriffsansprüche des AG gegenüber SR in diesen Fällen nicht.
10.7. Mängelrügen (Beschwerden) über die Art und Weise der Durchführung der Fahrt und/oder das eingesetzte Fahrzeug und/oder die Fahrweise oder das Verhalten des Fahrers oder sonstiger Beauftragter sowie über die Mängel sonstiger vertraglicher Leistungen der SR sind zunächst an den Fahrer oder die sonstigen Beauftragten der SR zu richten. Eine entsprechende Verpflichtung zur Mängelanzeige obliegt den Reiseleitern oder sonstigen verantwortlichen Beauftragten des AG unabhängig davon, ob entsprechende Beschwerden durch die Fahrgäste selbst erfolgen oder bereits erfolgt sind. Der AG hat seine Reiseleiter oder Beauftragten zu entsprechenden unverzüglichen Mängelrügen anzuhalten.
10.8. Der Fahrer oder sonstige Beauftragte der SR sind berechtigt und verpflichtet, begründeten Mängelrügen abzuhelfen. Sie sind berechtigt, die Abhilfe zu verweigern, wenn diese Abhilfe nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist. Im Falle einer solchen Verweigerung der Abhilfe bleiben Ansprüche des AG, insbesondere auf Minderung des Preises oder auf Schadensersatz unberührt.
10.9. Beziehen sich Mängelrügen auf das Verhalten, insbesondere die Fahrweise des Fahrers, ist der AG verpflichtet, soweit der Fahrer selbst auf entsprechende Mängelrüge ihm gegenüber keine Abhilfe schafft, eine Mängelrüge unverzüglich an die Geschäftsleitung der SR selbst zu richten und Abhilfe zu verlangen.
10.10. Der AG ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des ihm Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Er hat seine Reiseleiter oder sonstigen Beauftragten vor Beginn der Fahrt zu einem entsprechenden Verhalten anzuhalten.

11. Verjährung

11.1. Vertragliche Ansprüche des AG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der SR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der SR beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der SR oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der SR beruhen.
11.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.
11.3. Die Verjährung nach Ziffer 11.1 und 11.2 beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist, jedoch nicht früher als zu dem Zeitpunkt, zu dem der AG vom Anspruchsgrund und der SR als Anspruchsgegner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit Kenntnis erlangt haben müsste.
11.4. Schweben zwischen dem AG und SR Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der AG oder SR die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
11.5. Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben zwingende gesetzliche Verjährungsregelungen, insbesondere aus der Haftung der SR oder seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen (insbesondere der Fahrer) nach Haftungsbestimmungen des Straßenverkehrs-, des Kraftfahrzeug- und des Personenbeförderungsrechts unberührt. Gegenüber AG, die Unternehmer sind, gilt dies nur insoweit, als auch mit diesen abweichende Vereinbarungen nicht zulässig sind.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem AG und SR findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
12.2. Soweit bei Klagen des AG gegen SR im Ausland für die Haftung der SR dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des AG ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
12.3. Der AG kann SR nur an dessen Sitz verklagen.
12.4. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den AG ist der Wohn-/Geschäftssitz des AG maßgebend. Für Klagen gegen AG, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen oder Unternehmen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der SR vereinbart.
12.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,

a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem AG und SR anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des AG ergibt oder

b) wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der AG angehört, für den AG günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

 

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RA Rainer Noll, Stuttgart, 2009-2011.

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Eine Erhebung von anonymen Daten erfolgt allein zur statistischen Auswertung, um unser Angebot zu verbessern. Bitte beachten Sie hierzu den Punkt „Recht auf Auskunft / Widerrufsrecht“.

3. Zweck der Erhebung personenbezogener Daten

Die Erhebung personenbezogener Daten wird jedoch dann unerlässlich, wenn Sie über unser Portal eine Reise oder sonstige Leistung buchen, uns kontaktieren, unseren Newsletter abonnieren oder weitere Angebote unserer Seite nutzen möchten, zu deren Abwicklung personenbezogene Daten unerlässlich sind. Hierzu zählen ebenso Gutscheinkäufe wie auch die Teilnahme an Gewinnspielen.

Im Einklang mit den gesetzlichen Regelungen und im Sinne der Datensparsamkeit werden hierzu in der Regel nur solche Daten erhoben, die für die Erbringung gerade dieses Dienstes benötigt werden. Soweit wir in unseren Formularen um die Angabe weiterer Informationen bitten, ist die Angabe stets freiwillig und als solche gekennzeichnet.

Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben. Die Speicherung in Logfiles erfolgt darüberhinaus, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt. In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Im Fall der Buchung einer Reise oder einer sonstigen Leistung werden die hierbei erhobenen Daten für die Abwicklung dieser Buchung, innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zu werblichen Zwecken und für statistische Zwecke verwendet.

Rechtsgrundlage für den Versand des Newsletters infolge des Verkaufs von Waren oder Dienstleistungen ist § 7 Abs. 3 UWG.

Sofern Sie unseren Newsletter abonnieren, speichern und verwenden wir darüber hinaus auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO die von Ihnen bei Buchung angegeben Daten zu Ihrer Person und zu Ihrer Reise, um Sie als Newsletterabonnent bestens betreuen zu können.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten nach Anmeldung zum Newsletters durch den Nutzer ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten nutzen wir im Übrigen zur Pflege der Kundenbeziehungen, zur Kundenbetreuung (z.B. Informationen zum Ablauf Ihres Aufenthaltes), zur Durchführung von eigenen Werbe- und Marketingmaßnahmen (z.B. dem Versand von Katalogen sonstigen Werbesendungen im gesetzlich zulässigen Rahmen, Rückfragen zur Kundenzufriedenheit) und zur Auftragsabwicklung.

4. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten

Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.

Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.

Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.

Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.

Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

5. Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich innerhalb der einschlägigen, insbesondere datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben.

Soweit dies für die Erbringung der durch uns geschuldeten vertraglichen Leistung oder gesetzlichen Verpflichtungen erforderlich ist, erfolgt die Weitergabe Ihrer Daten auch an Sub-Unternehmer oder Dienstleister zur Erbringung der Leistung im Namen oder im Auftrag von uns (z.B. technische Abwicklung des Post- und Email-Versandes, Zahlungsabwicklung, Kundenservice).

Darüber hinaus erfolgt die Weitergabe der Daten an Personen oder Unternehmen zur Abwicklung Ihrer Buchung, insbesondere an Fluggesellschaften, Reiseveranstalter, Hotels, Reiseagenturen, Mietwagenfirmen, Kreuzfahrtreedereien, Behörden usw. Beachten Sie hierbei, dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen am Sitz dieser Personen und Unternehmen gegebenenfalls von jenen in Deutschland abweichen können.

Eine Offenlegung und Übermittlung Ihrer Daten an Dritte erfolgt darüber hinaus, soweit wir kraft Gesetzes oder aufgrund eines rechtskräftig abgeschlossenen gerichtlichen Verfahrens hierzu verpflichtet sind.

Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln.

6. Speicherung und Löschung von Daten

Im Rahmen der unter dem Punkt „Zweck der Erhebung personenbezogener Daten“ genannten Zwecke werden Ihre personenbezogenen Daten gespeichert. Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Der Gesetzgeber hat vielfältige Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht

7. Einsatz von Cookies

Wir setzen Cookies (kleine Computerdateien mit Textinformationen, die der Webserver an Ihren Internetbrowser schickt) ein, um Ihr Erlebnis beim Besuch unserer Onlineangebote zu verbessern. Beispielsweise erscheinen manche Hinweise nur einmal, wenn Sie uns erlauben, ein Cookie zu setzen. Zudem haben unsere Cookies ein Ablaufdatum. Sollten Sie Ihre Cookies vor Ablauf manuell löschen, erhalten Sie bei dem nächsten Besuch der Seite wieder ein neues, sofern Sie nicht die Speicherung des Cookies blockieren.

Die technischen Spezifikationen sehen vor, dass nur der Server ein Cookie lesen kann, das von diesem verschickt wurde. Wir versichern Ihnen, in Cookies keine personenbezogenen Daten zu speichern.

Eine Nutzung unserer Angebote ist ohne Akzeptanz von Cookies leider nur bedingt möglich. Wir empfehlen daher, die Cookies dauerhaft für unseren Internetauftritt zu aktivieren. Die meisten Internetbrowser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren und Ihren Internetbrowser so einstellen, dass er Sie benachrichtigt, sobald Cookies gesendet werden.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.

Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies zu Analysezwecken ist bei Vorliegen einer diesbezüglichen Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

 8Sicherheit, Fragen und Anregungen, Verantwortlicher

Sicherheit ist nicht zuletzt auch von Ihrem System abhängig. Sie sollten Ihre Zugangsinformationen stets vertraulich behandeln, niemals Passworte vom Web-Internetbrowser speichern lassen und das Internetbrowserfenster schließen, wenn Sie den Besuch auf unserer Website beenden. So erreichen Sie, dass Dritten der Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erschwert wird.

Verwenden Sie ein Betriebssystem, das Benutzerrechte verwalten kann. Richten Sie auch in der Familie mehrere Benutzer auf Ihrem System ein und nutzen Sie das Internet niemals unter Administratorrechten. Nutzen Sie Sicherheits-Software wie Virenscanner und Firewalls und halten Sie ihr System laufend auf dem aktuellen Stand.

Der Verantwortliche für diese Onlinepräsenz im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung und anderer nationaler Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten sowie sonstiger datenschutzrechtlicher Bestimmungen ist:

SCHÖRNIG REISEN e.K.

Inhaber: Klaus Schörnig

Burgundische Str. 32, 30455 Hannover

Datenschutzbeauftragter: Willy Gräske

0511 / 473 530 13 / wg@schoernig-reisen.de

www.schörnig-reisen.de

9. Recht auf Auskunft / Widerrufsrecht

Sie sind berechtigt, jederzeit unentgeltlich Auskunft über Ihre bei uns im Rahmen der Verarbeitung gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

(1)       die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

(2)       die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

(3)       die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

(4)       die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

(5)       das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

(6)       das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

(7)       alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;

(8)       das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Darüber hinaus können Sie jederzeit die unentgeltliche Löschung oder Sperrung oder Berichtigung Ihrer Daten verlangen. Jedoch können einer Löschung gesetzliche Vorschriften, insbesondere bezüglich abrechnungstechnischer und buchhalterischer Zwecke entgegenstehen.

Um Ihre Einwilligung zur Datennutzung zu widerrufen, Auskunft oder die Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu beantragen, wenden Sie sich bitte an:

SCHÖRNIG REISEN e.K.

Willy Gräske (Datenschutzbeauftragter)

Telefon: 0049-0511 473 530 13

E-Mail: wg@schoernig-reisen.de

 

Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.

10. Newsletter Abbestellung

Wenn Sie unseren Newsletter oder unsere Werbe-E-Mails nicht mehr länger erhalten wollen, klicken Sie auf den Link: "Newsletter abmelden", der in allen von uns gesendeten E-Mails am Ende enthalten ist. 

CleverReach

Für den Versand von Newslettern nutzen wir CleverReach. Anbieter ist die CleverReach GmbH & Co. KG, Mühlenstr. 43, 26180 Rastede. Mit diesem Dienst können wir den Newsletterversand organisieren und analysieren. Ihre für den Bezug des Newsletters eingegebenen Daten, wie beispielsweise Ihre E-Mail-Adresse, werden auf den Servern von CleverReach gespeichert. Serverstandorte sind Deutschland bzw. Irland.

Der Newsletter-Versand mit CleverReach gestattet es uns, das Verhalten des Newsletterempfängers zu analysieren. Die Analyse legt u.a. dar, wie viele Empfänger ihren Newsletter geöffnet haben und mit welcher Häufigkeit Links im Newsletter geklickt wurden. CleverReach unterstützt Conversion-Tracking, um damit zu analysieren, ob nach Klick auf einen Link eine zuvor definierte Aktion, wie beispielsweise ein Produktkauf, erfolgt ist. Einzelheiten zur Datenanalyse durch CleverReach finden Sie unter: https://www.cleverreach.com/de/funktionen/reporting-und-tracking/.

Die Datenverarbeitung erfolgt auf Grundlage Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ein Widerruf Ihrer bereits erteilten Einwilligung ist jederzeit möglich. Für den Widerruf genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail oder Sie melden sich über den "Austragen"-Link im Newsletter ab. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt.

Wünschen Sie keine Analyse durch CleverReach, müssen Sie den Newsletter abbestellen. Für die Abbestellung genügt eine formlose Mitteilung per E-Mail an uns oder Sie melden sich über den "Austragen"-Link im Newsletter ab.

Zur Einrichtung des Abonnements eingegebene Daten werden im Falle der Abmeldung von unseren Servern und den Servern von CleverReach gelöscht. Sollten diese Daten für andere Zwecke und an anderer Stelle an uns übermittelt worden sein, verbleiben diese weiterhin bei uns.

Einzelheiten zu den Datenschutzbestimmungen von CleverReach finden Sie unter: https://www.cleverreach.com/de/datenschutz/.

11. Zusatz Pressmind Nutzung 

Welche Daten erheben wir:

Kontaktformular
Name, Vorname, Geschlecht, Straße, PLZ, Wohnort, Emailadresse, Nachricht (freies Eingabefeld).
Die postalische Anschrift erheben wir, um ggf. Fragen zu standortbezogenen Anreisearten, wie z.B. nächster Flughafen, Zustieg oder Taxi- bzw. Transferleistungen zu erheben. Die Emailadresse wird erhoben, um mit Ihnen in Kontakt treten zu können.

Katalogbestellung
Name, Vorname, Geschlecht, Straße, PLZ, Wohnort, Emailadresse, Katalogauswahl.
Die postalische Anschrift erheben wir, um Ihnen den Katalog senden zu können. Die Emailadresse dient zur Kommunikation mit Ihnen; Sie erhalten einmalig eine Eingangsbestätigung zu der Katalogabwicklung. Sollte sich ein Schreibfehler in Ihre Adresse eingeschlichen haben und die Katalogaussendung an uns zurückgesendet werden, können wir notfalls mit Ihnen in Kontakt treten.

Buchungsprozess
Folgende Daten werden pro Teilnehmer erhoben: Name, Vorname, Geschlecht, Straße, PLZ, Wohnort, Emailadresse, Telefonnummer, Nationalität, Geburtsdatum. Gewünschte Reiseleistungen, wie: Reisedatum, Anreiseart, Unterkunft, Zimmerkategorien.

Je nach Reisetyp werden unterschiedliche der o.g. Informationen abgefragt. Die postalischen Adressdaten werden zur Zustellung von Buchungsunterlagen und für den Rechnungsversand verwendet, je nach Reise können diese auch für eine Transferleistung (Haustür- bzw. Taxiabholung) verwendet werden.

Die Emailadresse im Buchungsprozess verwenden wir zur Informationsübersendung von Reisebestätigung, Programmänderungen, Abreiseinformationen, usw.
Das Geburtsdatum wird erhoben, da Reisen erst ab 18 Jahren buchbar sind, außerdem berechnen sich auf Basis des Alters der Teilnehmer ggf. Rabatte wie z.B. Kinderermäßigungen oder Seniorenrabatte. 
Die Telefonnummer wird für Rückfragen und kurzfristige Informationen zur Reiseorganisation verwendet.

Busanmietungsanfrage/ Gruppenanfrage
Name, Vorname, Geschlecht, Straße, PLZ, Wohnort, Email, geplante Reisezeit, Reiseziel, Informationen zum gewünschten Reiseablauf.
Die postalischen Daten werden zur Erstellung des Angebotes verwendet, die Emailadresse und Telefon-/ Faxnummer zur Kommunikation und Angebotsabstimmung.

Welche Cookies werden verwendet?

Session Cookie
Wir setzen einen Session Cookie, der nur für die Zeitdauer des aktuellen Besuchs auf unserer Onlinepräsenz abgelegt wird (z.B. um den mehrstufigen Buchungsprozess und somit die Nutzung unseres Onlineangebotes überhaupt ermöglichen zu können). In einem Session-Cookie wird eine zufällig erzeugte eindeutige Identifikationsnummer abgelegt; eine sog. Session-ID. Außerdem enthält ein Cookie die Angabe über seine Herkunft und die Speicherfrist. Diese Cookies können keine anderen Daten speichern. Session-Cookies werden gelöscht, wenn Sie die Nutzung unseres Onlineangebotes beendet haben und sich z.B. ausloggen oder den Browser schließen.

Cookie für den Betrieb der Merkliste
Für den Betrieb der Merkliste wird ein permanenter Cookie gesetzt. Durch diesen Cookie können Sie dauerhaft Reisen in der Merkliste speichern. Der Cookie speichert einen zufällig erzeugten Hashwert. Über diesen Hashwert erfolgt die Auflösung zu den auf unserem Server anonym gespeicherten Merklisteneinträgen. Der Inhalt der Merkliste kann jederzeit mit der „aus Merkliste entfernen-Funktion“ gelöscht werden. Der Cookie kann durch das Löschen der Browser-Cookie entfernt werden. 
Cookiename: „_ttpm“

Cookie für Vertriebspartner
Sollten Sie durch eines unserer Partnerprogramme geworben worden sein, wird ein permanenter Cookie zur Speicherung des Provisionsschlüssels gesetzt. Dieser Cookie ermöglicht es uns, die Werbeherkunft der Buchung festzustellen und den Werbeaufwand des Vertriebspartners entsprechend zu provisionieren. Der Cookie speichert einen Hashwert, über den der Werbepartner eindeutig zuzuordnen ist. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert. Dieser Cookie hat eine Vertriebspartner-abhängige Laufzeit. Der Cookie kann durch das Löschen der Browser-Cookie entfernt werden. 
Cookiename: „_ttpc“

Falls die Nutzer nicht möchten, dass Cookies auf ihrem Rechner gespeichert werden, werden sie gebeten die entsprechende Option in den Systemeinstellungen ihres Browsers zu deaktivieren. Gespeicherte Cookies können in den Systemeinstellungen des Browsers gelöscht werden. Der Ausschluss von Cookies kann zu Funktionseinschränkungen dieses Onlineangebotes führen.

Erhebung von Zugriffsdaten und Logfiles

Wir erheben auf Grundlage unserer berechtigten Interessen im Sinne des Art. 6 Abs. 1 lit. f. DSGVO Daten über jeden Zugriff auf den Server, auf dem sich dieser Dienst befindet (sogenannte Serverlogfiles). Zu den Zugriffsdaten gehören Name der abgerufenen Webseite, Datei, Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf, Browsertyp nebst Version, das Betriebssystem des Nutzers, Referrer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse und der anfragende Provider.

Logfile-Informationen werden aus Sicherheitsgründen (z.B. zur Aufklärung von Missbrauchs- oder Betrugshandlungen) für die Dauer von maximal sieben Tagen gespeichert und danach gelöscht. Daten, deren weitere Aufbewahrung zu Beweiszwecken erforderlich ist, sind bis zur endgültigen Klärung des jeweiligen Vorfalls von der Löschung ausgenommen.

Sie sind berechtigt, jederzeit unentgeltlich Auskunft über Ihre bei uns im Rahmen der Verarbeitung gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten.

Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:

(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;

(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;

(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;

(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;

(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;

(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;

(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;

(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.

Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Darüber hinaus können Sie jederzeit die unentgeltliche Löschung oder Sperrung oder Berichtigung Ihrer Daten verlangen. Jedoch können einer Löschung gesetzliche Vorschriften, insbesondere bezüglich abrechnungstechnischer und buchhalterischer Zwecke entgegenstehen.

Um Ihre Einwilligung zur Datennutzung zu widerrufen, Auskunft oder die Berichtigung, Sperrung oder Löschung zu beantragen, wenden Sie sich bitte an:

SCHÖRNIG REISEN e.K.

Willy Gräske (Datenschutzbeauftragter)

Telefon: 0049-0511 473 530 13

E-Mail: wg@schoernig-reisen.de